Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CHIPupdate e.U.
Inhaberin: Heidemarie Auer-Steiner
Am Radweg 7
3161 St. Veit an der Gölsen
Österreich
E-Mail: office@motor-chiptuning.at
Web: www.motor-chiptuning.at
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen CHIPupdate e.U., nachfolgend „CHIPupdate“, und ihren Kunden.
- Kunden können sowohl Unternehmer im Sinne des § 1 UGB als auch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sein.
- Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer gelten, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des ABGB, KSchG, FAGG und VGG.
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CHIPupdate ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen CHIPupdate und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Leistungen
- Gegenstand der Tätigkeit von CHIPupdate ist – abhängig vom jeweiligen Auftrag – insbesondere:
- der Einkauf bereits fertiggestellter Software-Datensätze von Drittanbietern;
- der unveränderte Weiterverkauf und die elektronische Bereitstellung solcher Software-Datensätze;
- die Auswahl und Zuordnung eines bereits vorhandenen Software-Datensatzes anhand technischer Referenzdaten;
- die Bereitstellung fertiger Software-Datensätze an Unternehmer, Werkstätten, Partnerbetriebe und Endkunden;
- der Handel mit Software, Kundenflashern, Programmiergeräten und sonstigen elektronischen Produkten.
- CHIPupdate verändert, bearbeitet, programmiert oder optimiert die vertriebenen Software-Datensätze nicht selbst.
- CHIPupdate nimmt insbesondere keine Veränderung oder Anpassung von Softwareparametern, Kennfeldern oder sonstigen Inhalten eines Software-Datensatzes vor.
- Die von CHIPupdate vertriebenen Software-Datensätze werden als bereits fertiggestellte digitale Produkte von Drittanbietern bezogen und von CHIPupdate unverändert weiterverkauft bzw. bereitgestellt.
- Die Datensatz-Bereitstellung durch CHIPupdate umfasst ausschließlich die Auswahl bzw. Zuordnung, den Einkauf und die unveränderte digitale Bereitstellung bzw. den Weiterverkauf eines bereits fertiggestellten Software-Datensatzes.
- CHIPupdate führt im Rahmen dieser Tätigkeit insbesondere keine folgenden Arbeiten am Kraftfahrzeug durch:
- Reparatur-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten;
- mechanische Arbeiten;
- Aus- oder Einbau von Fahrzeugteilen oder Steuergeräten;
- Fahrzeugdiagnose oder Fehlersuche;
- Stellgliedprüfungen;
- Grundeinstellungen;
- Prüfung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit;
- Prüfung des mechanischen Zustandes;
- Öffnen oder Zerlegen von Steuergeräten;
- Reparatur von Steuergeräten;
- Lötarbeiten;
- Austausch elektronischer Bauteile;
- Auslesen von Steuergeräten am Fahrzeug;
- Schreiben oder Programmieren von Steuergeräten am Fahrzeug.
- Das Auslesen eines Fahrzeuges bzw. Steuergerätes sowie das Schreiben oder Übertragen eines bereitgestellten Software-Datensatzes auf ein Fahrzeug oder Steuergerät sind nicht Bestandteil der von CHIPupdate geschuldeten Leistung.
Endkunden und Kundenflasher
- Bei Verbrauchern und sonstigen Endkunden kann die Bereitstellung eines fertigen Software-Datensatzes insbesondere zur eigenständigen Verwendung mittels eines dafür vorgesehenen Kundenflashers, Kunden-Programmiergerätes oder einer vergleichbaren technischen Lösung erfolgen.
- In diesem Fall führt der Kunde das Auslesen des vorhandenen Datenstandes sowie die Übertragung des bereitgestellten Software-Datensatzes auf das Fahrzeug bzw. Steuergerät selbst durch.
- Das vom Kunden vorgenommene Auslesen und Schreiben ist nicht Bestandteil der von CHIPupdate erbrachten Leistung.
- Ein vom Kunden ausgelesener Datenstand kann CHIPupdate ausschließlich zur Identifikation bzw. Zuordnung eines passenden bereits vorhandenen Software-Datensatzes übermittelt werden.
- CHIPupdate nimmt an einem vom Kunden übermittelten Datenstand selbst keine Änderung, Bearbeitung, Programmierung oder technische Anpassung vor.
- CHIPupdate stellt dem Kunden ausschließlich den anhand der übermittelten technischen Referenzdaten ausgewählten und von einem Drittanbieter bezogenen fertigen Software-Datensatz unverändert zur Verfügung.
- Der Kunde hat die Bedienungs-, Sicherheits- und Anwendungshinweise des Herstellers des verwendeten Kundenflashers bzw. Programmiergerätes einzuhalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Verwendung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen, ob durch die Verwendung des Software-Datensatzes Anzeige-, Genehmigungs-, Eintragungs- oder sonstige Verpflichtungen, insbesondere nach § 33 KFG, entstehen, und die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten.
- Soweit gesetzlich eine Genehmigung, Anzeige, Eintragung oder ein sonstiger Nachweis erforderlich ist, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur im gesetzlich zulässigen Zustand verwendet werden.
- Gesetzliche Verpflichtungen, die CHIPupdate selbst als Anbieter oder Händler treffen, werden durch diese Bestimmungen nicht auf den Kunden übertragen.
Gewerbliche Kunden und Partnerbetriebe
- Bei Unternehmern, Werkstätten und Partnerbetrieben erfolgt die Anwendung eines bereitgestellten Software-Datensatzes in deren eigenem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich.
- Arbeiten am Fahrzeug, insbesondere Diagnose, technische Prüfung, Auslesen und Schreiben von Steuergeräten sowie sonstige fahrzeugtechnische Tätigkeiten, sind vom jeweiligen ausführenden Unternehmen im Rahmen der dafür erforderlichen Berechtigungen durchzuführen.
§ 3 Software-Datensätze und technische Referenzdaten
- CHIPupdate vertreibt bereits fertiggestellte Software-Datensätze, die von Drittanbietern bezogen werden.
- Die Auswahl bzw. Zuordnung des passenden Datensatzes erfolgt anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Referenzdaten.
- CHIPupdate selbst nimmt keine inhaltliche Bearbeitung der vom Kunden übermittelten Datei und keine Veränderung des zugekauften Software-Datensatzes vor.
- Der Kunde hat die für die Zuordnung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
- Dazu können insbesondere gehören:
- Steuergerätetyp;
- Hardwarenummer;
- Softwarenummer;
- Softwarestand;
- ausgelesener Originaldatenstand;
- Dateiversion;
- Fahrzeug- und Motordaten;
- sonstige technische Referenzinformationen.
- Soweit dies zur Identifikation und Zuordnung eines passenden bereits vorhandenen Software-Datensatzes erforderlich ist, können technische Referenzdaten bzw. ein vom Kunden bereitgestellter Originaldatenstand an den jeweiligen Lieferanten übermittelt werden.
- Eine Bearbeitung oder Veränderung eines vom Kunden übermittelten Originaldatenstandes wird von CHIPupdate nicht vorgenommen.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nur insoweit an Lieferanten oder sonstige Empfänger übermittelt, als dies für die jeweilige Vertragsabwicklung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
- Ein bereitgestellter Software-Datensatz ist ausschließlich für die im jeweiligen Auftrag bezeichnete technische Referenz bzw. Konfiguration bestimmt.
- Änderungen am Fahrzeug, Steuergerät, Hardwarestand oder Softwarestand können die Verwendbarkeit eines zuvor bereitgestellten Datensatzes beeinflussen.
§ 4 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote von CHIPupdate sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Darstellung von Produkten oder Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von CHIPupdate dar.
- Gibt der Kunde über eine elektronische Bestellfunktion eine Bestellung ab, stellt diese grundsätzlich ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar.
- Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Vertragsannahme erklärt wird.
- Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung, Bereitstellung des bestellten digitalen Inhalts oder Versand der bestellten Ware zustande.
- Maßgeblich für Art und Umfang des Vertrages sind die konkrete Bestellung bzw. Auftragsvereinbarung, eine allfällige Auftragsbestätigung und diese AGB.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Preisliste oder dem elektronischen Bestellvorgang.
- Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
- Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer- oder sonstige Kosten werden Verbrauchern vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung bekannt gegeben.
- Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Erhalt ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- Gegenüber Unternehmern gelten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
- Mahn- und Betreibungskosten sind nur insoweit vom Kunden zu ersetzen, als diese gesetzlich zulässig, notwendig und angemessen sind.
§ 6 Bereitstellung digitaler Inhalte
- Software-Datensätze und sonstige digitale Inhalte können insbesondere per E-Mail, Download, elektronischer Plattform, Kundenflasher oder auf einem sonst vereinbarten elektronischen Weg bereitgestellt werden.
- CHIPupdate stellt dabei einen bereits fertiggestellten und von einem Drittanbieter bezogenen Software-Datensatz unverändert bereit.
- Soweit kein bestimmter Bereitstellungszeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung innerhalb einer dem Auftrag angemessenen Beschaffungs- und Bearbeitungszeit des Bestellvorgangs.
- Die digitale Leistung gilt als bereitgestellt, sobald dem Kunden der Software-Datensatz oder eine entsprechende Zugangsmöglichkeit auf dem vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt wurde.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen elektronischen Empfangsmöglichkeiten funktionsfähig sind.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Bereitstellung digitaler Leistungen bleiben unberührt.
§ 7 Rücktrittsrecht für Verbraucher
7.1 Allgemeines Rücktrittsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu.
Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Bei Verträgen über digitale Inhalte beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Der Verbraucher kann seinen Rücktritt mittels einer eindeutigen Erklärung gegenüber CHIPupdate erklären.
Die Erklärung kann insbesondere an folgende Adresse gerichtet werden:
CHIPupdate e.U.
Am Radweg 7
3161 St. Veit an der Gölsen
Österreich
E-Mail: office@motor-chiptuning.at
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
7.2 Digitale Inhalte und Software-Datensätze
Elektronisch bereitgestellte Software-Datensätze sind digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
Soll ein digitaler Inhalt auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist bereitgestellt werden, erlischt das Rücktrittsrecht nur unter den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen.
Dazu ist insbesondere erforderlich, dass
- der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass CHIPupdate bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt;
- der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert; und
- CHIPupdate dem Verbraucher die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung einschließlich dieser Zustimmung und Kenntnisnahme auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellt.
Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die gesonderte ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisnahme nicht.
7.3 Waren nach Kundenspezifikation
Bei körperlichen Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein.
Diese Ausnahme ist nicht automatisch auf elektronisch bereitgestellte Software-Datensätze anwendbar.
Für digitale Inhalte gelten insbesondere die Bestimmungen des § 7.2.
7.4 Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie folgendes Formular verwenden:
An:
CHIPupdate e.U.
Am Radweg 7
3161 St. Veit an der Gölsen
Österreich
E-Mail: office@motor-chiptuning.at
Hiermit trete(n) ich/wir von dem von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte zurück:
Bestellt am / erhalten am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Erklärung auf Papier:
§ 8 Technische Eigenschaften und Leistungsangaben
- Soweit bei einem vertriebenen Software-Datensatz Angaben über Leistung, Drehmoment, Verbrauch oder sonstige technische Werte angegeben werden, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Eigenschaft als verbindlich vereinbart wurde – um Erfahrungs-, Vergleichs- oder Richtwerte.
- Tatsächlich erzielbare Werte können insbesondere aufgrund des technischen Fahrzeugzustandes, von Bauteiltoleranzen, Hardware- und Softwareständen, Kraftstoffqualität, Fahrzeugausstattung, Umgebungsbedingungen und sonstigen technischen Einflussfaktoren abweichen.
- Bestimmte Leistungs-, Drehmoment- oder Verbrauchswerte werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als konkrete vertragliche Eigenschaft vereinbart wurden.
- Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Gesetzliche Zulässigkeit und Verwendung
- CHIPupdate vertreibt keine Software-Datensätze oder Produkte, soweit deren Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Markt, Anbieten oder Bewerben nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist.
- Insbesondere werden keine Software-Datensätze oder Produkte angeboten oder bereitgestellt, deren Vertrieb nach § 33 Abs. 6a KFG wegen einer unzulässigen Deaktivierung, Entfernung, Umgehung oder Manipulation emissionsmindernder Einrichtungen oder Emissionskontrollsysteme verboten ist.
- Ebenso wird kein im Sinne des § 33 Abs. 6a KFG unzulässiges Chip-Tuning angeboten, beworben oder bereitgestellt.
- Leistungsverändernde Eingriffe in die Motorsteuerung unterliegen insbesondere den gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 KFG in der jeweils geltenden Fassung.
- Soweit die Verwendung eines Software-Datensatzes eine Anzeige-, Genehmigungs-, Eintragungs- oder Nachweispflicht auslöst, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die für die konkrete Verwendung geltenden gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten.
- CHIPupdate schuldet im Rahmen des Verkaufs eines Software-Datensatzes keine behördliche Genehmigung, Typisierung oder Eintragung des Fahrzeuges und keine fahrzeugtechnische Begutachtung.
- Die Prüfung des konkreten Fahrzeugzustandes sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges ist nicht Bestandteil des Vertriebs bzw. der Bereitstellung des Software-Datensatzes.
- Gesetzliche Verpflichtungen von CHIPupdate selbst werden durch diese Bestimmungen weder ausgeschlossen noch auf den Kunden übertragen.
§ 10 Besondere Bestimmungen für gewerbliche Kunden und Partnerbetriebe
- Dieser § 10 gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
- Bezieht eine Werkstätte, ein Händler oder ein sonstiger gewerblicher Partner einen Software-Datensatz von CHIPupdate zur Verwendung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, erfolgt die weitere Anwendung in eigener unternehmerischer Verantwortung.
- Der gewerbliche Kunde ist selbst dafür verantwortlich, über sämtliche für die von ihm ausgeführten Arbeiten am Kraftfahrzeug erforderlichen Berechtigungen zu verfügen.
- Insbesondere liegen
- Fahrzeugdiagnose;
- technische Prüfung des Fahrzeuges;
- Auslesen von Steuergeräten;
- Schreiben bzw. Programmieren am Fahrzeug;
- Aus- und Einbauarbeiten;
- Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit und
- sonstige Tätigkeiten am Kraftfahrzeug
im Tätigkeits- und Verantwortungsbereich des ausführenden Betriebes.
- Der gewerbliche Kunde darf einen bereitgestellten Software-Datensatz nur für die vereinbarte technische Referenz und im gesetzlich zulässigen Umfang verwenden.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Verbraucher
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und – soweit anwendbar – des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
- Die Tatsache, dass ein Software-Datensatz von CHIPupdate von einem Drittanbieter bezogen und unverändert weiterverkauft wurde, schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers gegenüber CHIPupdate als Vertragspartner nicht ein.
- Bei digitalen Leistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Leistungen.
- Gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt, soweit diese auf den jeweiligen Vertrag Anwendung finden.
- Wird ein Software-Datensatz nach seiner ordnungsgemäßen Bereitstellung durch ein späteres Software-Update des Fahrzeugherstellers, einer Werkstätte oder eines sonstigen Dritten überschrieben oder verändert, stellt allein dieser Umstand keinen Mangel des ursprünglich bereitgestellten Datensatzes dar.
- Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bleiben davon unberührt.
- CHIPupdate übernimmt keine über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Garantie für Fahrzeugkomponenten wie insbesondere Motor, Getriebe, Turbolader, Abgasanlage oder Antriebsstrang, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Garantie vereinbart wurde.
11.2 Unternehmer
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, zwölf Monate ab Übergabe bzw. Bereitstellung.
- Unternehmer haben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere gemäß § 377 UGB, einzuhalten, soweit diese auf das jeweilige Geschäft anwendbar sind.
§ 12 Hardware, Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
- CHIPupdate vertreibt insbesondere Kundenflasher, Programmiergeräte und Zubehör.
- Für körperliche Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Verbrauchern werden der Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie allfällige Versand-, Liefer- oder sonstige Kosten vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung bekannt gegeben.
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel werden spätestens bei Beginn eines elektronischen Bestellvorgangs angegeben.
- Die vereinbarte Lieferfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang.
- Wurde gegenüber einem Verbraucher keine besondere Lieferfrist vereinbart, erfolgt die Lieferung ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Frist.
- Wird eine Ware an einen Verbraucher versendet, geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, wenn die Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wurde.
- Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne eine von CHIPupdate angebotene Beförderungsmöglichkeit zu verwenden, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen über den Gefahrenübergang.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CHIPupdate.
- Bedienungs-, Warn- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Herstellers sind vom Kunden einzuhalten.
- Soweit eine zusätzliche freiwillige Hersteller- oder Händlergarantie besteht, ergeben sich deren Inhalt und Umfang ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
- Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
§ 13 Haftung
13.1 Verbraucher
- Gegenüber Verbrauchern haftet CHIPupdate nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Gesetzliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht unzulässig eingeschränkt.
13.2 Unternehmer
- Gegenüber Unternehmern haftet CHIPupdate für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, sofern CHIPupdate diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- CHIPupdate haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass
- der Kunde unrichtige oder unvollständige technische Angaben übermittelt hat;
- ein Software-Datensatz für eine andere als die vereinbarte technische Referenz verwendet wurde;
- der Software-Datensatz nach seiner Bereitstellung vom Kunden oder von Dritten verändert wurde;
- Arbeiten am Fahrzeug oder Steuergerät unsachgemäß vom Kunden oder von Dritten durchgeführt wurden;
- Bedienungs- oder Sicherheitshinweise eines Kundenflashers oder Programmiergerätes nicht eingehalten wurden oder
- sonstige technische Voraussetzungen außerhalb des Einflussbereiches von CHIPupdate nicht erfüllt waren.
§ 14 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Urheber-, Nutzungs-, Datenbank- und sonstige Schutzrechte an Software, Software-Datensätzen und sonstigen digitalen Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
- CHIPupdate vertreibt Software-Datensätze im Rahmen der vom jeweiligen Rechteinhaber bzw. Lieferanten eingeräumten Vertriebs- und Nutzungsrechte.
- Der Kunde erhält das für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrecht, soweit CHIPupdate zur Einräumung dieses Rechts berechtigt ist.
- Bei steuergeräte- oder referenzbezogenen Software-Datensätzen ist die Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf die im Auftrag bezeichnete technische Anwendung beschränkt.
- Eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe, Veränderung oder gewerbliche Weiterverwertung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder vom jeweiligen Rechteinhaber gestattet ist.
- Für Händler, Werkstätten oder sonstige gewerbliche Partner können ausdrücklich abweichende Nutzungs- und Weitergaberechte vereinbart werden.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
- CHIPupdate verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
- Soweit dies für die Abwicklung einer Bestellung erforderlich ist, können personenbezogene Daten und technische Referenzinformationen an Lieferanten, Software- und Datensatzanbieter, Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen sowie sonstige für die Vertragsabwicklung erforderliche Empfänger übermittelt werden.
- An Software- und Datensatzlieferanten werden Daten nur insoweit übermittelt, als dies insbesondere zur Identifikation, Zuordnung, Beschaffung oder Bereitstellung des bestellten Software-Datensatzes erforderlich ist.
- Eine darüber hinausgehende Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
- Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die jeweiligen Empfängerkategorien ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter:
www.motor-chiptuning.at/datenschutz/
§ 16 Elektronischer Bestellvorgang und E-Commerce
Dieser Abschnitt gilt, soweit CHIPupdate über die Website eine elektronische Bestellfunktion anbietet.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Die einzelnen Schritte des elektronischen Bestellvorgangs werden dem Kunden im jeweiligen Bestellformular angezeigt.
- Der Kunde wählt die gewünschte Ware bzw. den gewünschten digitalen Inhalt aus und gibt die für den Vertrag erforderlichen Angaben ein.
- Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zu überprüfen und Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen.
- Durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellfunktion gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
- Der Zugang einer elektronisch abgegebenen Bestellung wird von CHIPupdate unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern in dieser nicht ausdrücklich die Annahme des Vertrages erklärt wird.
- Der Vertrag kommt nach Maßgabe des § 4 dieser AGB zustande.
- Der Vertragstext bzw. die für den Vertragsabschluss maßgeblichen Bestelldaten werden von CHIPupdate im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
- Ein dauerhafter Online-Zugang des Kunden zum gespeicherten Vertragstext besteht nur, wenn ein solcher ausdrücklich angeboten wird.
- Der Kunde erhält die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen bzw. Vertragsbestätigungen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
- Soweit die Bestellung einen Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und hervorgehoben dargestellt und die Bestellfunktion entsprechend den zwingenden gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet.
- Für Verträge, die ausschließlich über E-Mail oder ein vergleichbares individuelles elektronisches Kommunikationsmittel geschlossen werden, gelten die hierfür gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen des ECG.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ansonsten anwendbaren Rechts nicht entzogen wird.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des für den Sitz von CHIPupdate sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
§ 18 Alternative Streitbeilegung
- CHIPupdate ist derzeit weder gesetzlich verpflichtet noch hat sich CHIPupdate generell freiwillig verpflichtet, an einem Verfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
- Können CHIPupdate und ein Verbraucher in einem konkreten Streitfall keine Einigung erzielen, wird CHIPupdate den Verbraucher nach Maßgabe des § 19 AStG auf einem dauerhaften Datenträger über die für die betreffende Streitigkeit zuständige alternative Streitbeilegungsstelle bzw. die zuständigen Stellen informieren und gleichzeitig bekannt geben, ob CHIPupdate an einem entsprechenden Verfahren teilnehmen wird.
- Ein Hinweis auf die ehemalige Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union erfolgt nicht.
§ 19 Änderungen der AGB
- Für einen Vertrag gelten grundsätzlich jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbart wurden.
- Eine spätere Änderung dieser AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits abgeschlossener Verträge.
- Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse gelten nur, wenn sie mit dem Kunden rechtswirksam vereinbart wurden oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nur insoweit, als dies gesetzlich vorgesehen ist.
- Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen CHIPupdate und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
CHIPupdate e.U.
Inhaberin: Heidemarie Auer-Steiner
Am Radweg 7
3161 St. Veit an der Gölsen
Österreich
E-Mail: office@motor-chiptuning.at
Web: www.motor-chiptuning.at
Stand: August 2026
