Allgemeine Geschäftsbedingungen

CHIPupdate e.U.

Stand: März 2026

§ 1 – Geltungsbereich und Definitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen CHIPupdate e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB für Verbraucher nicht gelten oder durch zwingende gesetzliche Vorschriften abgeändert werden, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 – Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme des Auftragnehmers zustande. Die Auftragsannahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Erbringung der Leistung erfolgen.

Der bei Auftragserteilung vereinbarte Preis gilt als verbindlich. Nachträgliche Preisänderungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.

§ 3 – Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatzgeschäfte)

Sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. per Internet, E-Mail, Telefon) geschlossen wird, steht dem Verbraucher gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Ware zu.

Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) an folgende Adresse gerichtet werden:

CHIPupdate e.U.
Am Radweg 7
3161 St. Veit an der Gölsen, Österreich
E-Mail: office@motor-chiptuning.at

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, sofern der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: CHIPupdate e.U., Musterstraße 1, 3161 St. Veit an der Gölsen, Österreich, E-Mail: office@motor-chiptuning.at

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / den Kauf der folgenden Waren (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 4 – Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der bei Auftragserteilung vereinbarte Preis ist maßgeblich.

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bar- und Kartenzahlung sowie Überweisung.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Für Verbraucher betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 4 % p.a. gemäß § 1333 Abs 1 ABGB. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, angemessene Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.

§ 5 – Lieferung und Leistungserbringung

Liefertermine und Leistungszeiträume sind unverbindliche Angaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferengpässe bei Zulieferern) berechtigen den Auftragnehmer zur Terminverschiebung um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird über solche Verzögerungen unverzüglich informiert.

Sollte ein unvorhergesehener Mehrbedarf an Arbeitszeit entstehen (z.B. durch zusätzliche Diagnosearbeiten), wird der Kunde vor der weiteren Leistungserbringung über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert und um Zustimmung gebeten.

§ 6 – Leistungsbeschreibung und Produkteigenschaften

Alle Angaben zu Leistung, Drehmoment, Verbrauch und Geschwindigkeit sind Richtwerte (Circa-Angaben), die auf der Basis von Referenzfahrzeugen ermittelt wurden. Geringfügige Abweichungen in beide Richtungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Eine Gewährleistung für das Erreichen bestimmter Leistungswerte im Einzelfall ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat bei Übernahme des Fahrzeuges die Möglichkeit, die durchgeführte Arbeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden – insbesondere jene nach dem Konsumentenschutzgesetz – bleiben hiervon unberührt.

§ 6.1 – Aufklärung und Hinweispflicht

Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Durchführung der Leistung ausdrücklich auf folgende mögliche Konsequenzen hin:

Durch den Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder die Softwareprogrammierung des Steuergerätes kann Folgendes eintreten:

  • Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges kann erlöschen, sofern die Änderung nicht in das Genehmigungsdokument eingetragen wird.
  • Der Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Betriebserlaubnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Das Fahren ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann von der zuständigen Behörde geahndet werden.
  • Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeugverkäufer sowie Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller können entfallen.
  • Bei Nicht-Eintragung in das Genehmigungsdokument drohen eine Verwaltungsstrafe, die Versagung der wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG sowie mögliche steuerliche Konsequenzen (z.B. höhere NoVA-Einstufung).
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsänderung seiner Kfz-Versicherung zu melden.

§ 6.2 – Deaktivierung von Abgasnachbehandlungssystemen (AGR, DPF, AdBlue)

Die Deaktivierung von AGR, DPF und/oder AdBlue-Systemen führt EU-weit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Der Auftragnehmer bietet diese Dienstleistung ausschließlich für Fahrzeuge an, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden (z.B. Motorsportfahrzeuge, Geländeeinsatz auf Privatgrund, Exportfahrzeuge für Länder ohne entsprechende Beschränkungen).

Bei Exportfahrzeugen ist der Kunde verpflichtet, die Rechtslage im jeweiligen Zielland eigenverantwortlich zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit der Nutzung im Ausland.

Der Kunde versichert mit der Beauftragung, dass das betreffende Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb der EU betrieben wird. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung resultieren, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

§ 7 – Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeuges bzw. ab Einbau der Software/Hardware. Gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf 12 Monate verkürzt werden.

Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer installierte Software bzw. Hardware. Eine Übernahme der Herstellergarantie für das Fahrzeug erfolgt nicht. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrzeugherstellergarantie durch die Leistungssteigerung entfallen kann. Eine gesonderte Motorgarantie kann gegen Aufpreis abgeschlossen werden.

Der Kunde wurde umfassend darüber informiert, dass die erhöhte Beanspruchung von Motor, Turbolader, Getriebe, Antriebsstrang und sonstigen beweglichen Teilen zu einer verkürzten Lebensdauer führen kann. Ebenso wurde er über mögliche Abgasänderungen, rechtliche Auswirkungen sowie eine gegebenenfalls höhere Steuer- und Versicherungseinstufung informiert.

Die Änderung der Leistungsdaten führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sofern nicht eine Einzelgenehmigung gemäß § 31 KFG bzw. ein entsprechendes Gutachten eingeholt wird. Ein solches Gutachten ist über CHIPupdate e.U. für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich. Ohne gültige Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug gemäß StVO nicht im öffentlichen Verkehr betrieben werden.

§ 7.1 – Gewährleistung bei Software-Vertrieb an Händler

Bei Lieferung von Tuning-Software an Dritte (Händler, Werkstätten) übernimmt CHIPupdate e.U. die Gewährleistung ausschließlich für die fehlerfreie Funktion der gelieferten Software. Die Installation und deren fachgerechte Durchführung obliegt dem Händler, der verpflichtet ist, das Fahrzeug vor der Installation zu begutachten und auf etwaige Vorschäden oder Fehler zu untersuchen.

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Installation oder mangelhafte Fahrzeugprüfung zurückzuführen sind, haftet der jeweilige Händler.

§ 8 – Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Personenschäden.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes, insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

§ 9 – Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 – Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche von CHIPupdate e.U. entwickelte und gelieferte Software, Datensätze, Hardware-Komponenten sowie das Corporate Design (Logos, Markenzeichen, Designelemente) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, verändert, dekompiliert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 25.000,– pro Verletzungshandlung zu entrichten. Dem Auftragnehmer bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern unterliegt die Konventionalstrafe dem richterlichen Mäßigungsrecht gemäß § 1336 ABGB.

§ 11 – Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website www.motor-chiptuning.at zu entnehmen.

§ 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers).

§ 13 – Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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